Mädchensprechstunde


Für die Sprechstunde ist eigentlich eine telefonische oder persönliche Terminabsprache notwendig. Bei einem echten „Notfall“ (z.B. „Pille danach“) bekommt jedes Mädchen sofort einen Termin.

Für die Information Deiner Eltern gibt es bestimmte Vorschriften:

  • bis zu deinem 14. Lebensjahr muss die Frauenärztin Deinen Eltern auf Anfrage Auskunft geben.
  • bis zum 16. Lebensjahr liegt es im Ermessen der Frauenärztin, ob in bestimmten Situationen Deine Eltern gebeten werden mit in die Praxis zu kommen.
  • ab dem 16. Lebensjahr hast du Anrecht auf absolute Vertraulichkeit.
  • sollten Deine Eltern nichts über Deinen Besuch in der Praxis erfahren dürfen, dann sage dies in jedem Fall. Du kannst dann beruhigter aus der Sprechstunde gehen.

Praxis für Frauengesundheit
Dr. med. Silke Kohlhaw
Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe

0341 98 300 90

Schreibe einen Kommentar